- Erheblicher Verwaltungs- und Vollzugsaufwand – Überbordende Bürokratie
Die Einführung kommunaler Verpackungssteuern führt zu einem massiven Anstieg der Bürokratie und des Verwaltungsaufwands. Dies steht im Widerspruch zum dringend notwendigen und politisch zugesagten Ziel, Bürokratie abzubauen.
- Preiserhöhungen führen zu Konsumverlagerungen und belasten Privathaushalte
Die durch die Verpackungssteuer (VPS) bedingten Preiserhöhungen belasten einkommensschwache Haushalte besonders stark, was zu einem Konsumrückgang oder einem Ausweichen auf günstigere Alternativen führt.
Zur Veranschaulichung möchten wir Ihnen wie folgt einige Beispielrechnungen aufzeigen, wie sie sich bei Einführung einer vergleichbaren Verpackungssteuer ergeben würden:
- Kleiner Kaffee (1,50 €) + 0,50 € VPS Becher + 0,20 € VPS Rührstäbchen + MwSt. = 2,33 €
→ Preissteigerung von über 50 % - Spar-Menü mit Pommes, 2 Burger, 1 Getränk (5,99 €) + 2,00 € VPS + MwSt. = 8,13 €
→ Preissteigerung von über 30 % - Kugel Eis (2,00 €) + 0,50 € VPS Becher + MwSt. = 2,98 €
→ Preissteigerung von fast 50 %
- Kleiner Kaffee (1,50 €) + 0,50 € VPS Becher + 0,20 € VPS Rührstäbchen + MwSt. = 2,33 €
- Unverhältnismäßige Belastung der Betriebe
Die mit der Einführung kommunaler Verpackungssteuern einhergehende zusätzliche finanzielle Belastung ist in der aktuell schwierigen Situation von den Betrieben nicht zu tragen.
- Keine Reduzierung von Abfällen im öffentlichen Raum
Das Ziel, Verpackungsabfälle im öffentlichen Raum zu reduzieren, wird nicht erreicht. Verbraucher:innen greifen weiterhin überwiegend auf herkömmliche Verpackungen zurück. Besser wäre eine stärkere Aufklärung und Sensibilisierung.
- Wettbewerbsverzerrung durch Flickenteppich kommunaler Einzellösungen
Die Einführung einer Verpackungssteuer führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kommunen, da Kunden von Städten mit eingeführter Verpackungssteuer zu steuerfreien Nachbarkommunen abwandern.
- Ökologische Lenkungswirkung steht erheblich in Frage
Mehrwegverpackungen sind nicht automatisch ökologisch vorteilhafter als Einwegverpackungen, da ihre Herstellung und Nutzung ressourcenintensiver ist.
- Übermäßige Belastungen und fehlende Zweckbindung
Die Verpackungssteuer in Tübingen ist nicht zweckgebunden und die Höhe der festgesetzten Beträge unverhältnismäßig hoch. Sie übersteigen nachweislich die bestehenden Kosten für die Verwendung und Verwertung von Verpackungen.
- Notwendige Investitionen werden gehemmt
Ordnungspolitische Vorgaben, wie z. B. die Einführung von Verpackungssteuern, hemmen vielfach die Investitionsbereitschaft der Unternehmen vor Ort.
- Gleiches Ziel – anderer Weg
Die kommunale Verpackungssteuer kann die gemeinsamen Ziele zur Reduktion von Verpackungsmüll nicht erreichen. Notwendig sind praktikable Lösungen, die sich in den Lebensalltag integrieren lassen.
Branchenübergreifend setzen die Unternehmen der Systemgastronomie, Gastronomie sowie des Handels und der Bäckereien auf nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften, wobei Umwelt- und Klimaschutz eine zentrale Rolle spielen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermeidung und Reduzierung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum. Seit vielen Jahren arbeiten die Unternehmen dieser Branchen an Lösungen zur effizienteren Nutzung von Verpackungsmaterial und überprüfen kontinuierlich Einsparpotenziale sowie umweltfreundlichere Herstellungsverfahren. Zudem erfolgte gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden eine Unterzeichnung der "Charta für eine saubere Nachbarschaft", sowie eine Unterstützung verschiedener Kampagnen zur Reduzierung von Verpackungsmüll. Die Mitgliedsunternehmen der unterzeichnenden Verbände bekennen sich zum Anti-Littering und führen regelmäßig gemeinsame Müllsammelrundgänge durch.
Die Einführung kommunaler Verpackungssteuern stellt dabei keine zielführende Methode zur Reduzierung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum sowie zur Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes dar.
Eine kommunale Verpackungssteuer birgt nicht nur für die vorwiegend mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen der Gastronomie und Systemgastronomie enorme Herausforderungen. Verpackungssteuern stellen auch Unternehmen anderer Branchen, wie insbesondere Bäckereien, Fleischereien, alle Gaststätten, kleine Imbisse sowie den Einzelhandel und auch die Bürger:innen vor große bürokratische und finanzielle Schwierigkeiten. Neben zu erwartenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kommunen aufgrund eines "Flickenteppichs" von Einzellösungen führt die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu einem nicht tragbaren Verwaltungs- und Vollzugsaufwand in der betrieblichen Praxis. Gleichzeitig steht die ökologische Lenkungswirkung der kommunalen Verpackungssteuer in Frage.
Statt einer existenzbedrohenden Belastung braucht es effektivere Lösungen zur Abfallreduzierung.
In der aktuell sehr angespannten Lage wäre die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer sowohl für die vor Ort ansässigen betroffenen Unternehmen als auch die Bürger:innen ein falsches Signal.
Im Einzelnen
Aus Sicht der betroffenen Unternehmen sprechen insbesondere die nachfolgenden Erwägungen gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern:
Die Einführung kommunaler Steuern – die zu einem erheblichen Anstieg von Bürokratie in den betroffenen Unternehmen sowie der Stadtverwaltung führt – steht im Widerspruch zu den Bemühungen der Politik, Bürokratie sukzessive abzubauen. Individuelle, kommunale Insellösungen sind für die betroffenen Betriebe kaum umsetzbar, da die Buchung und Dokumentation der Steuern komplex und mit erheblichem Mehraufwand für die betriebliche Praxis verbunden sind. Eine zentrale Einbuchung in die Kassensysteme, wie sie bei bundesweit einheitlichen Vorgaben, wie z. B. der Mehrwertsteuer möglich ist, ist bei kommunalen Insellösungen mit unterschiedlichen Steuergegenständen, Steuerhöhen und Steuermodellen nicht umsetzbar. Zudem bringt die Umsetzung einer solchen Steuer einen weiteren Dokumentationsaufwand mit sich.
Gleichzeitig ist die Einführung und Umsetzung von kommunalen Verpackungssteuern mit einem hohen Aufwand für die betroffene Kommunalverwaltung verbunden. Selbst wenn die Verpackungssteuer-Satzung nach dem "Tübinger-Modell" erstellt werden soll, fällt dennoch ein hoher Verwaltungsaufwand an. Auch die Satzung der Stadt Tübingen wirft in der Praxis viele Fragen auf und birgt einen hohen Auslegungsspielraum. Dies zeigt sich bereits dadurch, dass die knapp dreiseitige Satzung durch umfangreiche Auslegungshinweise der Stadt Tübingen von gut 21 Seiten flankiert wird. Zudem müssten Betriebe informiert und Folgen und Anwendungshinweise durch die Stadt erläutert werden. Angaben, die von den gastronomischen Betrieben als Grundlage der Erstellung von Steuerbescheiden an die Verwaltung übermittelt werden, müssen überprüft werden, um Fehlangaben zu vermeiden. Dasselbe gilt für entsprechende örtliche Kontrollen. Dieser Verwaltungsaufwand wird z. B. nach einer Prüfung durch die Stadtkämmerei der Stadt Kassel, einer Stadt mit 204.600 Einwohnern auf einen Bedarf an 3 bis 4 zusätzlichen Personalstellen beziffert. Die Stadt Kassel hatte demnach mit Verweis auf diesen sehr hohen bürokratischen Aufwand für die Verwaltung und die Betriebe die Einführung der Verpackungssteuer abgelehnt¹.
Der Vollzugsaufwand der kommunalen Verpackungssteuern ist daher erheblich und mit Blick auf den Nutzen, der durch die Verpackungssteuern entstehen soll, unverhältnismäßig. Zudem zeigt sich in den bereits in Kraft getretenen Satzungen der Städte Tübingen und Konstanz, dass diese teilweise widersprüchlich ausgestaltet sind. So wird auf die Verpackungssteuer als Verbrauchssteuer zusätzlich die Umsatzsteuer erhoben, was weder für die Betriebe der Branche noch für die Konsument:innen nachvollziehbar ist.
¹ vgl. Artikel HNA Kassel vom 21. Juni 2025 (https://www.hna.de/kassel/stadt-kassel-will-keine-neuauflage-der-verpackungssteuer-93794559.html).
Über den BdS
Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie, zu denen unter anderem die Marken Autogrill, Burger King, KFC, McDonald's, NORDSEE, Pizza Hut, Starbucks, L´Osteria aber auch neuere Konzepte wie beispielsweise PURiNO, The ASH oder ABACCO's zählen. Die BdS-Mitgliedsmarken beschäftigen rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über 2.000 Menschen in Ausbildung in nahezu 3.000 Standorten. Darüber hinaus bilden die Mitglieder rund 2.500 junge Menschen aus und haben in den vergangenen Jahren circa 4.000 bis 4.500 Menschen mit Fluchthintergrund durch Arbeit und Beschäftigung integriert. Mitarbeiter aus über 120 Nationen arbeiten Tag für Tag im Team zusammen. Der BdS bekennt sich zur 100-prozentigen Tarifbindung seiner Mitgliedsrestaurants und versteht sich als Wertegemeinschaft. Die Werte sind in der Charta der Systemgastronomie verankert.
Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. ist die Spitzenorganisation des Deutschen Bäckerhandwerks und vertritt die politischen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen von rund 8.600 handwerklichen Bäckereibetrieben in Deutschland. Das Bäckerhandwerk beschäftigt rund 235.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bildet jedes Jahr mehrere Tausend junge Menschen in den Berufen Bäcker/-in und Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Bäckerei aus. Mit täglich frischen Backwaren, regionaler Verwurzelung und persönlichem Service leisten die handwerklichen Bäckereien einen wichtigen Beitrag zur Nahversorgung, zur Ausbildung junger Menschen und zur Belebung von Innenstädten und Gemeinden. Der Zentralverband setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen, den Erhalt des handwerklichen Mittelstands und den Abbau unnötiger Bürokratie ein. Damit handwerkliche Bäckereien auch künftig ihrer wichtigen Rolle für Wirtschaft, Gesellschaft und Ernährung gerecht werden können.
